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Die Pflegebedüftigkeit im Alter ist ein finanzielles Problem für die ganze Familie. Kinder müssen für die Pflegekosten ihrer Eltern aufkommen, wenn deren Mittel nicht ausreichen.

Zur Absicherung des Pflegerisikos gibt es verschiedene Versicherungsarten:

  • Pflegepflichtversicherung
  • "Pflege-Bahr"
  • Pflegerentenversicherung
  • Pflegetagegeld
  • Rentenversicherungen mit Pflegezusatzversicherung

Erfahren Sie, welche Versicherungsarten für Sie oder Ihre Eltern geeignet sind und wie hoch die Beiträge sind.

An dieser Stelle können Sie wietergehende Informationen zur Pflegeversicherung und einen individuellen und unverbindlichen Vorschlag anfordern.


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Leistungen gesetzliche Pflegepflichtversicherung

Jede gesetzliche und private Krankenversicherung ist mit einer Pflegepflichtversicherung gekoppelt. Die Höhe der Leistungen wird durch den Gesetzgeber geregelt.

Leistungen für

Häusliche Pflege

Übernahme der Kosten für ambulante Pflegedienste (Sachleistungen) monatlich Zuschuss für pflegende Angehörige, Nachbarn oder Freunde (Geldleistungen) monatlich
Pflegestufe 1
(erheblich Pflegebedürftige; mind. 1,5 Std/Tag)
450 EUR 235 EUR
Pflegestufe 2
(Schwerpflegebedürftige; mind. 3 Std/Tag)
1.100 EUR 440 EUR
Pflegestufe 3
(Schwerstpflegebedürftige; mind. 5 Std/Tag)
1.550 EUR
(Härtefälle 1.918 EUR)
700 EUR

Leistungen für
Stationäre Pflege in Heimen
monatlich
Pflegestufe 1
(erheblich Pflegebedürftige; mind. 1,5 Std/Tag)
1.023 EUR
Pflegestufe 2
(Schwerpflegebedürftige; mind. 3 Std/Tag)
1.279 EUR
Pflegestufe 3
(Schwerstpflegebedürftige; mind. 5 Std/Tag)
1.550 EUR
(Härtefälle 1.918 EUR)

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Stand 2014