Es kommt vor, dass Trainer ihr Honorar vom Kunden nicht oder sehr spät erhalten.
Zunächst einmal können eine Zahlungsmodalitäten bereits in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB´s) festgelegt werden.
Zahlt ein Kunde dennoch nicht, so muss ein ordentliches Mahnverfahren eingeleitet werden.
Über die Rechtsschutzversicherung kann das Mahnverfahren nicht beauftragt werden, da "Vertragsrecht" in den meisten Rechtschutzversicherungen für Selbständige ausgeschlossen ist.
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