Die Pflegebedüftigkeit im Alter ist ein finanzielles Problem für die ganze Familie. Kinder müssen für die Pflegekosten ihrer Eltern aufkommen, wenn deren Mittel nicht ausreichen.
Zur Absicherung des Pflegerisikos gibt es verschiedene Versicherungsarten:
Erfahren Sie, welche Versicherungsarten für Sie oder Ihre Eltern geeignet sind und wie hoch die Beiträge sind.
An dieser Stelle können Sie wietergehende Informationen zur Pflegeversicherung und einen individuellen und unverbindlichen Vorschlag anfordern.
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Jede gesetzliche und private Krankenversicherung ist mit einer Pflegepflichtversicherung gekoppelt. Die Höhe der Leistungen wird durch den Gesetzgeber geregelt.
Leistungen für Häusliche Pflege |
Übernahme der Kosten für ambulante Pflegedienste (Sachleistungen) monatlich | Zuschuss für pflegende Angehörige, Nachbarn oder Freunde (Geldleistungen) monatlich |
Pflegestufe 1 (erheblich Pflegebedürftige; mind. 1,5 Std/Tag) |
450 EUR | 235 EUR |
Pflegestufe 2 (Schwerpflegebedürftige; mind. 3 Std/Tag) |
1.100 EUR | 440 EUR |
Pflegestufe 3 (Schwerstpflegebedürftige; mind. 5 Std/Tag) |
1.550 EUR (Härtefälle 1.918 EUR) |
700 EUR |
Leistungen für Stationäre Pflege in Heimen |
monatlich |
Pflegestufe 1 (erheblich Pflegebedürftige; mind. 1,5 Std/Tag) |
1.023 EUR |
Pflegestufe 2 (Schwerpflegebedürftige; mind. 3 Std/Tag) |
1.279 EUR |
Pflegestufe 3 (Schwerstpflegebedürftige; mind. 5 Std/Tag) |
1.550 EUR (Härtefälle 1.918 EUR) |
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Stand 2014