1. Steuerersparnis von rund 30% bezogen auf Ihre Investition

Wer heute in die Altersvorsorge in Form der TrainerBASISrente (Rürup) investiert, kann in diesem Jahr  76% der eingezahlten  Beiträge steuerlich geltend machen.

Je nach persönlichem Einkommen, sind Steuerersparnisse zwischen circa 27 und 37 Prozent möglich. Günstig ist, dass die steuerliche

Absetzbarkeit jedes Jahr um 2 Prozentpunkte steigt, bis 100% erreicht werden. Die Rente wiederum ist erst ab 2040 voll zu versteuern.

 

2. Renditesteigerung  durch Gruppenkonditionen: 50% Rabatt auf Abschlusskosten für Mitglieder der TRAINERversorgung e.V.

Den Gruppenvertrag der TRAINERversorgung e.V. nutzen bereits über tausend Mitglieder der TRAINERversorgung e.V. aus gutem Grund:

Die Abschlusskosten betragen nur 2 Prozent bei laufenden Beiträgen und Einmalbeiträgen, nur 2,5% bei Zuzahlungen. (Der Durchschnittswert der Abschlusskosten bei Basisrenten (Rürup) liegt bei 5,2%).

Die Rabattierung steigert die Rendite erheblich!

 

3. TrainerBASISrente mit Gruppenkonditionen besser als Sieger „Finanztest“

Somit erzielt der Gruppentarif der TRAINERversorgung e.V. bessere Ergebnisse als die Sieger bei diversen Vergleichen von Finanztest und Focus Money.

Unschlagbar ist auch die Flexibilität der Tarife:

  • Beitragspausen jederzeit möglich
  • Zuzahlungen schon ab EUR 300,00
  • Vererbbarkeit  an Ehepartner/innen, Kinder oder beliebige Person möglich

 

>>> Fordern Sie einen unverbindlichen Vorschlag für sich an: Telefon 0221 846196-0.

Wir berechnen gern die mögliche Steuerersparnis in der Ansparphase und die zu versteuernden Beträge in der Bezugsphase.

 


 

Wie müssen Renten im Alter versteuert werden?

Grundsätzlich ist pro Jahr ein Grundfreibetrag in Höhe von 8.130,00 Euro für Alleinstehende (16.260,00 Euro für Verheiratete) steuerfrei.

Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und der Basisrente (Rürup) werden ab 2040 voll versteuert. Dies gilt, wenn der Rentenbeginn 2040 und später sein wird. Bei früherem Rentenbeginn gibt es eine Staffelung. Wer zum Beispiel 2030 die Rente antritt, muss 90% der Rente dem zu versteuernden Einkommen zurechnen. Der zu versteuernde Rentenbetrag, der  im ersten Jahr berechnet wurde, bleibt ein Leben lang konstant.

Renten aus privaten Rentenversicherungen werden nach dem Ertragsanteil besteuert.  Beginnt die Rentenzahlung im Alter von 67 Jahren, müssen 17% der privaten Rente versteuert werden.

Einkünfte aus Immobilien und Kapitalanlagen werden voll dem zu versteuernden Einkommen zugerechnet.

Tipp: Auch im Rentenalter können diverse Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Hierzu zählen zum Beispiel Krankenversicherungsbeiträge, Weiterbildungskosten, Steuerberatungskosten, Mitgliedsbeiträge und Spenden.

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