Die Geringfügigkeitsgrenze wurde ab dem 1. Januar 2013 von 400,00 Euro auf 450,00 Euro monatlich angehoben.
Welche Konsequenzen hat das für den Bereich Training und Coaching?
1. Steuerersparnis von rund 30% bezogen auf Ihre Investition
Wer heute in die Altersvorsorge in Form der TrainerBASISrente (Rürup) investiert, kann in diesem Jahr 76% der eingezahlten Beiträge steuerlich geltend machen.
Je nach persönlichem Einkommen, sind Steuerersparnisse zwischen circa 27 und 37 Prozent möglich. Günstig ist, dass die steuerliche
Weiterlesen: TrainerBASISrente, 50% Rabatt für unsere Mitglieder
Beschäftigen Sie Minijobber oder sind Sie selbst als Minijobber tätig?
Dann haben Sie die Möglichkeit eine betriebliche Altersvorsorge abzuschließen.
Ihre Vorteile:
Arbeitgeber/innen können die Beiträge für eine betriebliche Altersvorsorge für Minijobber komplett als Betriebsausgabe absetzen.
Die TRAINERversorgung e.V. hat mit einer renommierten Versicherungsgesellschaft einen neuen günstigeren Sondertarif abgeschlossen.
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